Ethische Richtlinien

Zur Sicherstellung eines angemessenen Umgangs und einer guten wissenschaftlichen Praxis, folgt die "QfI -Qualifizierung für Inklusion" den Empfehlungen (Core Practices) des Komitees für Publikationsethik (Committee on Publication Ethics/COPE). Darüber hinaus steht die Redaktion für die Einhaltung der folgenden Punkte ein.
 

1) Redaktionelle Pflichten
 
Fairness und redaktionelle Unabhängigkeit
Die Redaktion beurteilt eingereichte Beiträge ausschließlich nach deren akademischen Wert (Wichtigkeit, Originalität, Validität, Deutlichkeit) und Relevanz zu dem Anwendungsfeld der Zeitschrift. Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Staatsbürgerschaft, Religion, politische Einstellung oder institutionelle Zugehörigkeit sollen keine Rolle spielen. Die Redaktion ist für den gesamten Inhalt der Zeitschrift, sowie für den Zeitpunkt, an dem Beiträge veröffentlicht werden, verantwortlich.

Vertraulichkeit
Die Redaktion gibt keine Informationen über eingereichte Beiträge an irgendjemand anderen als Autor*innen, Gutachter*innen und potentielle Gutachter*innen.

Veröffentlichung und Interessenskonflikte
Die Mitglieder der Redaktion verwenden keine noch nicht publizierten Informationen, die sie durch eingereichte Beiträge erlangen, für deren eigene Forschung ohne die explizite schriftliche Zustimmung der Autor*innen. Vertrauliche Informationen oder Ideen, die Mitglieder der Redaktion infolge der Bearbeitung von eingereichten Beträgen erlangen, sollen vertraulich behandelt und nicht für persönlichen Vorteil verwendet werden.
Mitglieder der Redaktion sollen Beiträge, bei denen sie in Interessenskonflikte durch kompetitive, kollaborative oder andere Beziehungen mit Autor*nnen, Unternehmen oder Institutionen kommen, ablehnen. In diesem Fall soll ein anderes Mitglied der Redaktion den eingereichten Beitrag beurteilen.
 
Publikationsentscheidungen
Die Redaktion garantiert, dass alle eingereichten Beiträge durch mindestens zwei Peer-reviewer, die Experten in dem Bereich sind, evaluiert und für die Veröffentlichung in Betracht gezogen werden. Die Redaktion ist dafür verantwortlich, zu entscheiden welche Beiträge publiziert werden. Die Basis für die Entscheidung sollen die Peer-reviews, die Bedeutsamkeit des Beitrages für Forscher*innen und Leser*innen, sowie rechtliche Anforderungen wie Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiat sein.

Mitwirkung und Kooperation bei Untersuchungen 
Die Redaktion wird responsive Maßnahmen einleiten wenn sie auf ethische Vorbehalte
bezüglich eines Beitrags stößt. Jeder gemeldete Fall von unethischem Publikationsverhalten wird untersucht werden, auch wenn dieser erst Jahre nach der Publikation entdeckt wird. Die Redaktion folgt den COPE Flowcharts bei der Bearbeitung von vermutetem Fehlverhalten. Wenn durch die Ermittlung herauskommt, dass sich der ethische Vorbehalt bewahrheitet, soll eine Korrektur, Widerruf oder andere relevante Notiz in der Zeitschrift publiziert werden.
 

2) Pflichten der Gutachter*innen

Mitwirken an redaktionellen Entscheidungen
Das Peer-review unterstützt die Redaktion dabei, redaktionelle Entscheidungen zu treffen. Durch die Kommunikation mit den Autor*innen können Gutachter*innen außerdem helfen, eingereichte Beiträge zu verbessern. Peer-review ist ein essentieller Teil von formeller, wissenschaftlicher Kommunikation.

Schnelligkeit
Wenn ein/e eingeladene/r Gutachter*in sich nicht qualifiziert fühlt, einen Beitrag zu evaluieren, oder weiß, dass eine schnelle Evaluation nicht möglich ist, soll dieser die Redaktion unverzüglich informieren, so dass andere potentielle Gutachter*innen kontaktiert werden können.
 
Vertraulichkeit
Jegliche Beiträge, die evaluiert werden, sind vertrauliche Dokumente und sollen so behandelt werden. Sie dürfen nicht an andere weitergeleitet oder mit anderen diskutiert werden, außer die Redaktion hat zugestimmt (was sie nur unter besonderen und spezifischen Umständen machen würde). Das trifft auch auf eingeladene Gutachter*innen, die eine Evaluation ablehnen, zu.

Objektivitätsstandards
Gutachten sollen objektiv durchgeführt werden. Jegliche Beobachtungen sollen klar formuliert  sein und mit Argumenten gestützt, so dass die Autor*innen diese für die Verbesserung des Beitrages verwenden können. Persönliche Kritik an den Autor*innen ist unangebracht.

Anerkennung von Quellen
Gutachter*innen sollen relevante, nicht-zitierte Teile des Beitrags identifizieren. Jede Aussage (Beobachtung, Ableitung oder Argument), die schon in einer vorigen Publikation getätigt wurde, muss mit einer dementsprechenden Zitation versehen sein. Gutachter*innen sollen auch die Redaktion benachrichtigen, wenn sie eine wesentliche Ähnlichkeit oder Überschneidung zwischen dem evaluierten Beitrag und jeglichen anderen Beiträgen (publiziert oder nicht publiziert), die sie kennen, finden.

Veröffentlichung und Interessenskonflikte
Die Gutachter*innen sollen Beiträge, bei denen sie in Interessenskonflikte durch kompetitive, kollaborative oder andere Beziehungen mit Autor*innen, Unternehmen oder Institutionen kommen, ablehnen. In diesem Fall soll ein/e andere/r Gutachter*in den eingereichten Beitrag beurteilen. Die Gutachter*innen verwenden keine noch nicht publizierten Informationen, die sie durch eingereichte Beiträge erlangen, für deren eigene Forschung ohne die explizite schriftliche Zustimmung der Autor*innen. Vertrauliche Informationen oder Ideen, die die Redaktion infolge der Bearbeitung von eingereichten Beträgen erlangen, sollen vertraulich behandelt und nicht für persönlichen Vorteil verwendet werden. Das trifft auch auf eingeladene Gutachter*innen, die eine Evaluation ablehnen, zu.
 

3) Pflichten der Autor*innen

Allgemeine Vorschriften
Autor*innen eigenständiger Forschung sollen eine exakte Darstellung der durchgeführten Arbeit und Resultate präsentieren, gefolgt von einer objektiven Diskussion der Signifikanz der Resultate. Der Artikel soll ausreichende Details und Referenzen angeben, so dass andere die Forschungsarbeit replizieren können. Übersichtsartikel sollen exakt, objektiv und umfassend sein. Redaktionelle Meinungen oder Artikel aus spezifischen Perspektiven müssen klar und deutlich als solche dargestellt werden. Betrügerische oder bewusst ungenaue Äußerungen sind unethisches Verhalten und somit unakzeptabel.

Originalität und Plagiat
Die Autor*innen sollen sicherstellen, dass sie nur vollständig eigenständige Artikel einreichen, und dass wenn sie etwas von jemand anderem Geschriebenes verwenden, dieses richtig zitieren. Plagiate treten in unterschiedlichen Formen auf: das Verwenden anderer Artikel als eigene, das Kopieren oder Paraphrasieren substantieller Teile anderer Artikel ohne Zitation, das Übernehmen von Forschungsergebnissen anderer ohne Zitation. Jede Form von Plagiat ist unethisches Verlagsverhalten und somit unakzeptabel.

Mehrfache, doppelte, redundante oder gleichzeitige Einreichung/Publikation 
Artikel, die dieselbe Forschungsarbeit beschreiben, sollen nicht in mehr als einer Fachzeitschrift publiziert werden. Daraus folgt, dass Autor*innen keine Artikel einreichen sollen, die schon in einer anderen Zeitschrift veröffentlicht wurden. Die Einreichung eines Artikels bei mehreren Zeitschriften gleichzeitig ist unethisches Verhalten und somit unakzeptabel. Die Veröffentlichung mancher Artikel (so wie klinische Leitfäden oder Übersetzungen) in mehr als einer Zeitschrift ist manchmal gerechtfertigt, insofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Autor*innen und Herausgeber*innen der betroffenen Zeitschriften müssen einer zweiten Veröffentlichung zustimmen, diese muss dieselben Daten und Interpretationen wie die erste Veröffentlichung beinhalten. Die erste Veröffentlichung muss in der zweiten zitiert werden.

Autor*innenschaft des Artikels
Nur Personen, die die Kriterien für Autorenschaft erfüllen, dürfen als Autor*innen in dem Artikel angeführt werden, da diese öffentliche Verantwortung für den Inhalt übernehmen müssen. Die Kriterien sind folgende: (i) Die Person hat einen signifikanten Beitrag zu der Konzeption, Design, Ausführung, Datenerhebung oder Analyse/Interpretation der Studie geleistet; (ii) Die Person hat einen Entwurf für den Artikel verfasst oder den Inhalt kritisch überarbeitet; und (iii) Die Person hat die Endfassung des Artikels gelesen und befürwortet so wie der Einreichung für Publikationszwecke zugestimmt. Alle Personen, die wesentlich zu dem Artikel beigetragen haben (z.B. technische Hilfe, Lektorat, generelle Hilfe), aber nicht die Kriterien für Autorenschaft erfüllen, dürfen nicht als Autor*innen aufgelistet werden, aber sollen in der Danksagung-Sektion anerkannt werden. Die korrespondierenden Autor*innen sollen sicherstellen, dass alle Co-Autor*innen (gemäß der obigen Definition) sowie keine nicht zutreffenden Personen in der Autor*innenliste angeführt werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass alle Co-Autor*innen die Endversion gelesen und akzeptiert haben sowie der Einreichung zur Publikation zugestimmt haben.

Vertraulichkeit und Interessenskonflikte
Autor*innen sollen so früh wie möglich jegliche Interessenskonflikte, die möglicherweise die Resultate oder Interpretationen ihres Artikels beeinflussen, bekanntgeben. Beispiele für potentielle Interessenskonflikte, die bekanntgegeben werden sollten inkludieren finanzielle Interessenskonflikte (unter anderem Gehälter, Fördergelder, Teilnahme in Ämtern, Mitgliedschaft, Dienstverhältnis, Unternehmensberatung, Aktienbesitz, Eigenkapitalinteressen, bezahlte Expertengutachten, Patentvergabe) so wie persönliche oder professionelle Beziehungen, Zugehörigkeiten, Wissen oder Glaube an den Inhalt oder in dem Artikel diskutierte Materialien. Alle Quellen finanzieller Unterstützung (gegebenenfalls mit der notwendigen Nummer) sollen bekanntgegeben werden.
 
Anerkennung von Quellen
Autor*innen sollen sicherstellen, dass sie auf korrekte Art und Weise zitieren. Informationen, die privat gewonnen wurden (durch Gespräche, Korrespondenzen oder Diskussionen mit Drittpersonen) dürfen nicht ohne explizite, schriftliche Erlaubnis der Quelle, benutzt werden.
Autor*innen dürfen keine Informationen verwenden, die sie durch das Bereitstellen vertraulicher Leistungen (so wie Gutachten oder Förderanträge) erlangt haben, außer sie haben die explizite, schriftliche Erlaubnis der Autor*innen.

Gefahren und menschliche oder tierische Versuchspersonen
Falls ein Artikel Chemikalien, Prozeduren oder Ausrüstung involviert, deren Benutzung ungewöhnliche Gefahren mit sich bringt, müssen die Autor*innen dies klar in ihrem Beitrag kennzeichnen. Falls ein Artikel den Einsatz von Tieren oder menschlichen Versuchspersonen erfordert, müssen die Autor*innen sicherstellen, dass alle Prozeduren gesetzmäßig sind und institutionellen Richtlinien folgen; der Beitrag soll eine dementsprechende Stellungnahme beinhalten.
 
Peer-review
Autor*innen sind verpflichtet, an dem Peer-review Prozess teilzunehmen und vollständig mit den Gutachter*innenn zu kooperieren. Dies beinhaltet prompte Antworten auf Anfragen der Gutachter*innen nach Rohdaten, Erklärungen, Beweise für ethisches Vorgehen, Patientenzustimmungen und Urheberrechtserlaubnis. Autor*innen sollen den Gutachter*innen systematisch, punktuell und rechtzeitig antworten sowie ihren Beitrag überarbeiten und zum vereinbarten Abgabetermin einreichen.
 
Fundamentale Fehler in schon publizierten Artikeln
Falls Autor*innen signifikante Fehler oder Ungenauigkeiten in ihren schon publizierten Artikeln entdecken, ist es deren Pflicht, die Redaktion der Zeitschrift unverzüglich zu benachrichtigen, sowie mit diesen zu kooperieren um entweder den Beitrag in Form eines Erratum zu korrigieren, oder zurückzuziehen. Falls die Redaktion von einer dritten Person erfährt, dass publizierte Artikel signifikante Fehler oder Ungenauigkeiten beinhalten, ist es die Pflicht der Redaktion, diese unverzüglich zu korrigieren oder den Artikel zurückzuziehen, oder Beweise für die Korrektheit des Artikels bereitzustellen.

 

Diese Richtlinien basieren auf dem Text zur Publikationsethik der Zeitschrift für Praktische Philosophie.